Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

§1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

§2. Angebot

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

 

§3. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§4. Provision

Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Die Provision beträgt, sofern durch das Expose nicht anders vereinbart, für den Nachweis oder die Vermittlung bei Verkauf von Objekten 3 % + MwSt. vom Kaufpreis; bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt, bei gewerblichen Vermietungen 3 Monatskaltmieten zzgl. MwSt und bei Erbbaurechten 3% aus dem Barwert des Erbbaurechtes zzgl. Mwst.

Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn aufgrund unserer ursächlichen Nachweistätigkeit b.z.w. unserer Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag (bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserm Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesen Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird.

Gleichfalls bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete u.s.w.) bestehen.

Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch verkauft, so ist die hierfür fällige Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.

Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.

Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist vom Käufer oder Mieter innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.

Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages.

 

§5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

 

§6. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

 

§7. Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer oder ein durch diesen berechtigter Dritter) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages oder Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

Sofern der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet uns unverzüglich Auskunft über den Vertragsabschluss sowie die zur Berechnung des Provisionsanspruches notwendigen Angaben zu erteilen. Auf unseren Wunsch hin, ist der Auftraggeber verpflichtet uns eine Abschrift des abgeschlossenen Vertrages zu übersenden.

 

§8. Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bitte lassen Sie sich vor Abschluss eines Kaufvertrages ggfs. sämtliche Grundstücks- und Bauunterlagen (Baugenehmigung, Lageplan, Belege, Abrechnungen, Statik) direkt vom Verkäufer vorlegen! Gerne gibt Ihnen unser Büro Auskunft und Adressen von amtlich bestellten Sachverständigen die Sie vor dem Kauf mit einer Begutachtung beauftragen können.

Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. FriendlyHomes-Immobilien ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich.

Hiermit distanzieren wir, FriendlyHomes-Immobilien, uns ausdrücklich von allen Inhalten, die in Seiten zu finden sind, die auf unserer Homepage gelinkt werden und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepageangebrachten Links.

 

§9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

 

§10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden oder nachfolgenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

 

§11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Unternehmenssitz.

 

 

Quelle: erecht24.de

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